Compliance

Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes (KI-Offenlegung)

Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes ist die Transparenzregel, die verlangt, dass Menschen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren, anwendbar ab dem 2. August 2026.

Für Sprachagenten ist die Pflicht direkt: Eine Person muss klar und unterscheidbar darüber informiert werden, dass sie mit einer KI spricht, spätestens bei der ersten Interaktion, es sei denn, es ist für eine vernünftige Person offensichtlich. In der Praxis eröffnet ein konformer KI-Sprachagent den Anruf, indem er sich als KI zu erkennen gibt.

Ein zweiter Teil betrifft synthetisches Audio: Betreiber, die realistische KI-Stimmen erzeugen, müssen offenlegen, dass das Audio künstlich generiert ist. Die Strafen für Verstöße gegen die Transparenzregeln erreichen bis zu 15 Mio. € oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes.

Die praktische Erkenntnis ist, dass die Offenlegung eine eingebaute Funktion ist, keine Einschränkung. Tests zeigen durchgängig, dass es keinen messbaren Einfluss auf die Conversion hat, dem Kunden zu sagen, dass es eine KI ist; worauf es ankommt, ist hilfreich zu sein, nicht ein Mensch zu sein vorzugeben. Callsy legt bei jedem Anruf standardmäßig offen.

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