Compliance

Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) ist der Rechtsvertrag zwischen einem Verantwortlichen (dir) und einem Auftragsverarbeiter (deinem Anbieter), der festlegt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Nach der DSGVO für jede Beziehung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter erforderlich, die personenbezogene Daten der EU betrifft. Die meisten Enterprise-Anbieter bieten auf Anfrage einen vorab unterschriebenen DPA an.

Wichtige Klauseln des DPA: Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang), Datenflüsse, Sicherheitszusagen, Frist zur Meldung von Verstößen, Auditrechte, Mechanismus für internationale Übermittlungen (Standardvertragsklauseln, Angemessenheit).

Callsy stellt allen zahlenden Kunden einen DPA + Anhang bereit. Der Anhang (verlinkt aus der Datenschutzerklärung) listet die aktuellen Unterauftragsverarbeiter mit Datenkategorie und Standort auf.

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